AGB Studienreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen mit dem Reiseveranstalter Kulturwerk Mitteldeutschland im folgenden KWMD genannt – Stand 13.02.2019

Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem KWMD den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich sowie per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung erfolgt für den Anmeldenden sowie für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der formfreien Eingangsbestätigung durch das KWMD zustande.
1.2 Der Kunde erhält bei oder zeitnah nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung. Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Anmeldung des Kunden ab, liegt ein neues Angebot vor, mit dessen Inhalt der Reisevertrag zustande kommt, wenn der Kunde es innerhalb von zehn Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annimmt.
2. Bezahlung
2.1 Mit Erhalt der Reisebestätigung inklusive des Sicherungsscheins i. S. d. § 651r IV BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des aufgerufenen Reisepreises fällig.
2.2 Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Ist der fällige Reisepreis bis 28 Tage vor Reiseantritt nicht bei dem KWMD eingegangen, wird dem Kunden eine Nachfrist zur Zahlung gesetzt. Lässt der Kunde die Nachfrist verstreichen, ohne den Reisepreis vollständig zu begleichen, so kann das KWMD vom Vertrag zurücktreten. Das KWMD wird dann von ihrer Leistungspflicht frei und kann von dem Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 verlangen.
2.3 Der Kunde hat das KWMD unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht im in der Reisebestätigung angekündigten Zeitraum erhalten hat oder wenn diese falsche Angaben, insbesondere zur Person der angemeldeten Teilnehmer enthalten.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Art und Umfang der Reiseleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung im Katalog bzw. Internet in Verbindung mit der an den Kunden versandten Reisebestätigung. In den Reiseleistungen enthalten sind Verpflegung, sofern angegeben, ausgenommen Trinkgelder, und im Reiseablauf enthaltene Ausflüge, soweit sie nicht als fakultativ gekennzeichnet sind. Das KWMD ist berechtigt, nach Vertragsschluss Vertragsbedingungen, die nicht den Reisepreis betreffen, einseitig zu ändern, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde ist über die Änderungen klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn zu unterrichten.
3.2 Das KWMD behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis einseitig nachträglich zu erhöhen, wenn die Erhöhung sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern oder sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Der Reisepreis wird in diesen Fällen in dem Umfang erhöht, wie sich die Erhöhung der vorgenannten Preise und Preisfaktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. In einem solchen Fall wird der Kunde rechtzeitig, klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und ihm werden hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den zuvor genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
3.3 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die zuvor unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss und das KWMD führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom KWMD zu erstatten. Das KWMD ist berechtigt, von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzuziehen.
3.4 Übersteigt die in 3.2 vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann das KWMD sie nicht einseitig vornehmen, ist jedoch berechtigt, dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anzubieten und zu verlangen, dass dieser innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung hat spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen.
3.5 Kann das KWMD die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Vertragsinhalt geworden sind, verschaffen, ist sie berechtigt, dem Kunden bis zum Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung anzubieten und zu verlangen, dass dieser innerhalb einer vom KWMD bestimmten angemessenen Frist das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt.
3.6 Das KWMD kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 3.5 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die es nach Maßgabe des Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
3.7 Nach dem Ablauf der vom KWMD bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
3.8 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, findet §651h Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 entsprechende Anwendung; Ansprüche des Kunden nach § 651i Absatz 3 Nummer 7 bleiben
unberührt. Nimmt er das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt §651m entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für das KWMD mit geringeren Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Absatz 2 entsprechend anzuwenden.
4. Rücktritt durch den Kunden
4.1 Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann das KMWD anstelle des weggefallenen Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt ausdrücklich auch für einen Rücktritt vor Erhalt der Reisebestätigung.
4.2 das KWMD kann hierzu angemessene Entschädigungspauschalen festlegen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen für das KWMD und dem zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bemessen. Die Entschädigungspauschalen berechnen sich je nach Rücktrittszeitpunkt und in Abhängigkeit der gewählten Reiseleistung pro Person in Prozenten des Reisepreises in der Regel wie folgt:
30 % des Reisepreises bis zum 31. Tag vor Reisebeginn,
50 % des Reisepreises ab dem 30. Tag vor Reisebeginn,
60 % des Reisepreises ab dem 24. Tag vor Reisebeginn,
70 % des Reisepreises ab dem 17. Tag vor Reisebeginn,
80 % ab dem 10. Tag vor Reisebeginn,
90 % des Reisepreises ab 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote! Es steht dem Kunden jedoch frei, den Nachweis zu führen, dass dem KWMD ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist.
4.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z. B. Reisepass oder notwendiger Visa oder aus einem anderen Grund, den der Reiseteilnehmer zu vertreten hat, nicht angetreten wird.
4.4 Abweichend von 4.2 kann das KWMD keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5. Umbuchung
5.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach seiner Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung), kann das KWMD ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 50 € pro Buchung erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die weniger als vier Wochen vor Reiseantritt erfolgen, können – sofern die Erfüllung überhaupt möglich ist – nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, zu beweisen, dass geringere Kosten entstanden sind als mit dem Umbuchungsentgelt gefordert.
5.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem KWMD nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Das KWMD kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde dem KWMD als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Das KWMD darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, bemüht sich das KWMD bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt bei unerheblichen Leistungen.
7. Rücktritt durch das KWMD
7.1 Das KWMD kann vor Reisebeginn in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
a) Die für die Reise im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht und das KWMD hat den Kunden über die Mindestteilnehmerzahl vor Vertragsschluss unterrichtet; in diesem Fall ist das KWMD berechtigt, den Rücktritt 30 Tage vor Reisebeginn zu erklären.
b) Das KWMD ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände im Sinne des 4.4 an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat das KWMD den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
7.2 Tritt das KWMD vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zurückerstattet.
8. Mitwirkungspflichten, Abhilfe und Kündigung des Kunden
8.1 Tritt ein Mangel auf, hat der Reisende diesen unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder dem KWMD anzuzeigen und innerhalb einer angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Kann infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1
nicht Abhilfe geschaffen werden, ist der Kunde insoweit nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
8.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat die das KWMD den Reisemangel zu beseitigen. Die Abhilfe kann nur verweigert werden, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.3 Ist das KWMD berechtigt, die Beseitigung des Mangels zu verweigern, und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat das KWMD Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Haben diese Ersatzleistungen zur Folge, dass die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, ist dem Kunden eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises zu gewähren; die Angemessenheit richtet sich nach § 651m Abs. 1 S. 2 BGB. Sind die Ersatzleistungen nicht mit den im Vertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar oder ist die angebotene Herabsetzung des Reisepreises nicht angemessen, kann der Kunde die Ersatzleistungen ablehnen. In diesem Fall oder wenn das KWMD außerstande ist, Ersatzleistungen anzubieten, ist § 651l Abs. 2 und 3 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass es auf eine Kündigung des Kunden nicht ankommt.
8.4 Ist die Beförderung des Kunden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat das KWMD die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Kunden für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist. Auf diese Begrenzung von drei Nächten kann sich das KWMD nicht berufen, wenn
• der Leistungserbringer nach den unmittelbar anwendbaren Regelungen der EU dem Kunden die Beherbergung für einen längeren Zeitraum anzubieten oder die Kosten hierfür zu tragen hat, oder
• der Kunde eine Person mit eingeschränkter Mobilität i. S. d. Art. 2 a) der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, eine Schwangere, ein/e unbegleitete/r Minderjährige/r oder eine Person, die eine besondere medizinische Betreuung benötigt, ist und das KWMD mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn von den besonderen Bedürfnissen des Kunden in Kenntnis gesetzt wurde.
8.5 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn das KWMD eine ihr vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe verweigert wurde oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.6 Wird der Vertrag gekündigt, so behält das KWMD hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch des KWMD auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.
8.7 Das KWMD ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasste, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem KWMD zur Last.
8.8 Im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht ist der Kunde bei Auftreten von Mängeln verpflichtet, mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung des KWMD für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach dem Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck bestehen.
9.2 Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am 23.04.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung des Beförderers für sämtliche Schadensersatzansprüche bei Schifffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung der Art. 3, 5, 7 und 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ). Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstige Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hat selbst Sorge dafür zu tragen, solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher zu verwahren.
10. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
Das KWMD informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (bspw. vorgeschriebene Impfnachweise und Atteste). Der Kunde ist für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, insbesondere das Beschaffen und Mitführen der notwendigen gültigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Das KWMD haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Unterlagen, wenn der Kunde das KWMD mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass das KWMD die Verzögerung zu vertreten hat. Von den Konsulatsdienststellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung von Visa-Anträgen oder sonstige bei der Beschaffung behördlicher Dokumente entstehende Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Alle Nachteile, besonders die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, außer wenn sie durch schuldhafte Falschinformation durch das KWMD bedingt sind.
12. Datenschutzbestimmungen
Bitte entnehmen Sie Näheres zum Datenschutz unseren Datenschutzbestimmungen auf www.kulturwerk-mitteldeutschland.de Dort finden Sie eine gesonderte Datenschutzerklärung.
13. Hinweis zur Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung
KWMD nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des Reisevertrages unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung oder des gesamten Vertrages zur Folge.