Allgemeine Geschäftsbedingungen …

… für Reisen mit dem Reiseveranstalter Kulturwerk Mitteldeutschland, Dagny Prasse, im folgenden KWMD genannt (Stand 2024)

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reisebuchung bietet der Kunde dem KWMD den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail oder mittels online-Buchung erfolgen. Die Buchung erfolgt für den Buchenden sowie für alle in der Buchung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Buchende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Kunde erhält bei oder zeitnah nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung. Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Anmeldung des Kunden ab, liegt ein neues Angebot vor, mit dessen Inhalt der Reisevertrag zustande kommt, wenn der Kunde es innerhalb von zehn Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annimmt.

2. Bezahlung
2.1 Mit Erhalt der Reisebestätigung inklusive des Sicherungsscheins i. S. d. § 651r IV BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des aufgerufenen Reisepreises fällig. Die Anzahlung kann im Einzelfall höher sein, wenn bestimmte Leistungen im Vorfeld schon bezahlt werden müssen.
2.2 Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Ist der fällige Reisepreis bis 28 Tage vor Reiseantritt nicht bei dem KWMD eingegangen, wird dem Kunden eine Nachfrist zur Zahlung gesetzt. Lässt der Kunde die Nachfrist verstreichen, ohne den Reisepreis vollständig zu begleichen, so kann das KWMD vom Vertrag zurücktreten. Das KWMD wird dann von ihrer Leistungspflicht frei und kann von dem Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 verlangen.
2.3 Der Kunde hat das KWMD unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht im in der Reisebestätigung angekündigten Zeitraum erhalten hat oder wenn diese falsche Angaben, insbesondere zur Person der angemeldeten Teilnehmer enthalten.

3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Art und Umfang der Reiseleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung im Katalog bzw. Internet in Verbindung mit der an den Kunden versandten Reisebestätigung. Der zum Zeitpunkt der Katalogherstellung vorgesehene Reiseleiter ist weder Geschäftsinhalt noch Hauptreiseleistung. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Reiseleiter.
In den Reiseleistungen enthalten sind Verpflegung, sofern angegeben, ausgenommen Trinkgelder, und im Reiseablauf enthaltene Ausflüge, soweit sie nicht als fakultativ gekennzeichnet sind. Das KWMD ist berechtigt, nach Vertragsschluss Vertragsbedingungen, die nicht den Reisepreis betreffen, einseitig zu ändern, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde ist über die Änderungen klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn zu unterrichten.
3.2 Das KWMD behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis einseitig nachträglich zu erhöhen, wenn die Erhöhung sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern oder sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Der Reisepreis wird in diesen Fällen in dem Umfang erhöht, wie sich die Erhöhung der vorgenannten Preise und Preisfaktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. In einem solchen Fall wird der Kunde rechtzeitig, klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und ihm werden hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den zuvor genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
3.3 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die zuvor unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss und das KWMD führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom KWMD zu erstatten. Das KWMD ist berechtigt, von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzuziehen.
3.4 Übersteigt die in 3.2 vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann das KWMD sie nicht einseitig vornehmen, ist jedoch berechtigt, dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anzubieten und zu verlangen, dass dieser innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung hat spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen.
3.5 Kann das KWMD die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Vertragsinhalt geworden sind, verschaffen, ist sie berechtigt, dem Kunden bis zum Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung anzubieten und zu verlangen, dass dieser innerhalb einer vom KWMD bestimmten angemessenen Frist das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt.
3.6 Das KWMD kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 3.5 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die es nach Maßgabe des Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
3.7 Nach dem Ablauf der vom KWMD bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
3.8 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, findet §651h Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 entsprechende Anwendung; Ansprüche des Kunden nach § 651i Absatz 3 Nummer 7 bleiben unberührt. Nimmt er das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens
gleichwertiger Beschaffenheit, gilt §651m entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für das KWMD mit geringeren Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Absatz 2 entsprechend anzuwenden.

4. Rücktritt durch den Kunden
4.1 Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann das KMWD anstelle des weggefallenen Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt ausdrücklich auch für einen Rücktritt vor Erhalt der Reisebestätigung.
4.2 das KWMD kann hierzu angemessene Entschädigungspauschalen festlegen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen für das KWMD und dem zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bemessen. Die Entschädigungspauschalen berechnen sich je nach Rücktrittszeitpunkt und in Abhängigkeit der gewählten Reiseleistung pro Person in Prozenten des Reisepreises in der Regel wie folgt:

  • 30 % des Reisepreises bis zum 31. Tag vor Reisebeginn,
  • 50 % des Reisepreises ab dem 30. Tag vor Reisebeginn,
  • 60 % des Reisepreises ab dem 24. Tag vor Reisebeginn,
  • 70 % des Reisepreises ab dem 17. Tag vor Reisebeginn,
  • 80 % ab dem 10. Tag vor Reisebeginn,
  • 90 % des Reisepreises ab 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise

Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote! Es steht dem Kunden jedoch frei, den Nachweis zu führen, dass dem KWMD ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist.
4.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z. B. Reisepass oder notwendiger Visa oder aus einem anderen Grund, den der Reiseteilnehmer zu vertreten hat, nicht angetreten wird.
4.4 Abweichend von 4.2 kann das KWMD keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5. Umbuchung
5.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach seiner Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung), kann das KWMD ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 50 € pro Buchung erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die weniger als vier Wochen vor Reiseantritt erfolgen, können – sofern die Erfüllung überhaupt möglich ist – nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, zu beweisen, dass geringere Kosten entstanden sind als mit dem Umbuchungsentgelt gefordert.
5.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem KWMD nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Das KWMD kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde dem KWMD als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Das KWMD darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, bemüht sich das KWMD bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt bei unerheblichen Leistungen.

7. Rücktritt durch das KWMD
7.1 Das KWMD kann vor Reisebeginn in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
a) die Mindestteilnehmerzahl von 21 wird nicht erreicht; in diesem Fall ist das KWMD berechtigt, den Rücktritt 30 Tage vor Reisebeginn zu erklären.
b) Das KWMD ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände im Sinne des 4.4 an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat das KWMD den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
7.2 Tritt das KWMD vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zurückerstattet.

8. Mitwirkungspflichten, Abhilfe und Kündigung des Kunden
8.1 Tritt ein Mangel auf, hat der Reisende diesen unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder dem KWMD anzuzeigen und innerhalb einer angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Kann infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe geschaffen werden, ist der Kunde insoweit nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
8.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat die das KWMD den Reisemangel zu beseitigen. Die Abhilfe kann nur verweigert werden, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.3 Ist das KWMD berechtigt, die Beseitigung des Mangels zu verweigern, und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat das KWMD Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Haben diese Ersatzleistungen zur Folge, dass die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, ist dem Kunden eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises zu
gewähren; die Angemessenheit richtet sich nach § 651m Abs. 1 S. 2 BGB. Sind die Ersatzleistungen nicht mit den im Vertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar oder ist die angebotene Herabsetzung des Reisepreises nicht angemessen, kann der Kunde die Ersatzleistungen ablehnen. In diesem Fall oder wenn das KWMD außerstande ist, Ersatzleistungen anzubieten, ist § 651l Abs. 2 und 3 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass es auf eine Kündigung des Kunden nicht ankommt.
8.4 Ist die Beförderung des Kunden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat das KWMD die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Kunden für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist. Auf diese Begrenzung von drei Nächten kann sich das KWMD nicht berufen, wenn

  • der Leistungserbringer nach den unmittelbar anwendbaren Regelungen der EU dem Kunden die Beherbergung für einen längeren Zeitraum anzubieten oder die Kosten hierfür zu tragen hat, oder
  • der Kunde eine Person mit eingeschränkter Mobilität i. S. d. Art. 2 a) der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, eine Schwangere, ein/e unbegleitete/r Minderjährige/r oder eine Person, die eine besondere medizinische Betreuung benötigt, ist und das KWMD mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn von den besonderen Bedürfnissen des Kunden in Kenntnis gesetzt wurde.

8.5 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn das KWMD eine ihr vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe verweigert wurde oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.6 Wird der Vertrag gekündigt, so behält das KWMD hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch des KWMD auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.
8.7 Das KWMD ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasste, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem KWMD zur Last.
8.8 Im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht ist der Kunde bei Auftreten von Mängeln verpflichtet, mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung des KWMD für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach dem Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck bestehen.
9.2 Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am 23.04.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung des
Beförderers für sämtliche Schadensersatzansprüche bei Schifffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung der Art. 3, 5, 7 und 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ). Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstige Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hat selbst Sorge dafür zu tragen, solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher zu verwahren.

10. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
Das KWMD informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (bspw. vorgeschriebene Impfnachweise und Atteste). Der Kunde ist für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, insbesondere das Beschaffen und Mitführen der notwendigen gültigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Das KWMD haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Unterlagen, wenn der Kunde das KWMD mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass das KWMD die Verzögerung zu vertreten hat. Von den Konsulatsdienststellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung von Visa-Anträgen oder sonstige bei der Beschaffung behördlicher Dokumente entstehende Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Alle Nachteile, besonders die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, außer wenn sie durch schuldhafte Falschinformation durch das KWMD bedingt sind.

11. Datenschutzbestimmungen
Bitte entnehmen Sie Näheres zum Datenschutz unseren Datenschutzbestimmungen auf www.kulturwerk-mitteldeutschland.de Dort finden Sie eine gesonderte Datenschutzerklärung.

12. Hinweis zur Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung
KWMD nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des Reisevertrages unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung oder des gesamten Vertrages zur Folge.

Allgemeine Reisebedingungen …

… der Firma Travel To Life GmbH & Co. KG

1. Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Reisebedingungen („ARB“) gelten für Pauschalreisen und Seminarreisen, bei welchen mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise von Travel To Life GmbH & Co KG („Travel To Life“/„Veranstalter“) dem Kunden (w/m/d) als Gesamtheit angeboten werden. Die ARB gelten nicht für die von Travel To Life angebotenen Seminare ohne Reiseanteil.

2. Vertragsschluss
2.1 Mit seiner Reiseanmeldung, dem Buchungsauftrag, bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Ausschreibung der jeweiligen Reise auf der Internetseite und auf Basis dieser ARB verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages des Kunden durch Travel To Life zustande. Der Veranstalter bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB oder auf Wunsch des Kunden übersendet der Veranstalter die Reisebestätigung in Papierform per Post.
2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter ausdrücklich oder schlüssig, z. B. durch Leistung der Anzahlung, die Annahme erklärt.
2.4 Für die Online-Buchung gilt: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von Travel To Life erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags dafür Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E- Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.
2.5 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit (Name, Adresse, Daten etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich Travel To Life mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.
2.6 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

3. Bezahlung
3.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach abgedrucktem Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Reise- bzw. Seminarantritt beglichen sein, wenn feststeht, dass die Reise/das Seminar nicht mehr nach Ziff. 8.1 abgesagt werden kann.
3.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist Travel To Life berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Veranstalter den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziff. 6.2 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.

4. Leistungen
Die von Travel To Life im Einzelnen geschuldeten vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der der Reise oder dem Seminar zugrundeliegenden Ausschreibung und der Reisebestätigung.

5. Preis- und Vertragsänderungen
5.1 Travel To Life behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der Veranstalter den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Travel To Life zur Preissenkung nach Ziff. 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
5.2 Da Ziff. 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Travel To Life führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Travel To Life darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.3 Der Veranstalter behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden, Routenänderungen in zumutbarem Umfang). Der Veranstalter hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Er kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ihm bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Travel To Life die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 5.4 entsprechend, d. h. Travel To Life kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Travel To Life bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von Travel To Life nach Ziff. 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.5 Der Veranstalter kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Travel To Life den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

6. Rücktritt des Kunden
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgeblich. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch, z. B. per E-Mail, zu erklären.
6.2 Im Fall des Rücktritts kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat er die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kundens, wie folgt bestimmen:
Für Pauschalreisen und Seminarreisen in Prozent des Reisepreises: Bis 35 Tage vor Reisebeginn 20 %, 34. bis 26. Tag vor Reisebeginn 35 %, 25. bis 18. Tag vor Reisebeginn 50 %, 17. bis 8. Tag vor Reisebeginn 70 %, ab 7. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als in Höhe der geforderten Pauschalen. Travel To Life behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern. Der Veranstalter kann in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
6.3 Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod und kann ihm eine solche Versicherung vermitteln. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig.

7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Werden dennoch vom Veranstalter noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderungsart) vorgenommen, so kann er eine Umbuchungskostenpauschale in Höhe von € 50,- erheben. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nur in geringerer Höhe als der Pauschalen oder überhaupt nicht entstanden ist. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. War die Umbuchung erforderlich, weil der Veranstalter dem Kunden keine oder eine falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB dem Kunden gab, ist die Umbuchung kostenfrei.
7.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur for- dern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.

8. Rücktritt von Travel To LIfe
8.1 Travel To Life kann bis 28 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben war, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angegeben wurde.
8.2 Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Der Veranstalter hat den Rücktritt nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
8.3 Tritt der Veranstalter nach 8.1 oder 8.2 vom Reisevertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet.

9. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Travel To Life für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

10. Obliegenheiten des Kunden
10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel einer Reise oder eines Seminars unverzüglich der örtlichen Reiseleitung des Veranstalters oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Reisebestätigung. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat der Veranstalter den Reisemangel zu beseitigen. Er kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Veranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann der Veranstalter die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Veranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Die Reiseleitung vor Ort ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, soweit möglich. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei die Schriftoder Textform (z. B. E-Mail) empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch den Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält der Veranstalter hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

11. Anzeige von Gepäckverlust oder Gepäckverspätung
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.

12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
12.1 Der Veranstalter informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste; Covid-19-Maßnahmen), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
12.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten hat.
12.3 Der Reisende ist verpflichtet, sich über die Informationen des Veranstalters nach Ziff. 12.1 hinaus über Infektions– und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
12.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch– oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

13. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Travel To Life ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air- safety-list_de.

14. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
14. 1 Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage / Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@traveltolife.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Travel To Life unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
14.2 Mit einer Nachricht an info@traveltolife.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

15. Schlussbestimmungen und Hinweise
15.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Travel To Life findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
15.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Der Veranstalter nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren nach VBSG existiert nicht.


Reiseveranstalter: Travel To Life GmbH & Co KG, Schwabstr. 22, 70197 Stuttgart, Tel.: +49 (0) 711 65 83 80 80, info@traveltolife.de, www.traveltolife.de, Registergericht Stuttgart, HRA 733782, Geschäftsführer: Annette Paatzsch, Andreas Damson, Umsatzsteuer-ID: DE252990562. Niederlassung Hannover, Eleonorenstr. 18, 30449 Hannover, Tel.: +49 (0) 511 35 39 32 56 Persönlich haftende Gesellschafterin: Travel To Life Verwaltungs- GmbH, Stuttgart; Registergericht: AG Stuttgart, HRB 762404; Geschäftsführer: Annette Paatzsch, Andreas Damson Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Haftpflichtversicherung: Europäische Reiseversicherung, Rosenheimer Str. 116, 81669 München, Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Geschäftsbedingungen für Fotoworkshops und Fotoreisen

Leistungserbringung bei Fotoreisen

  • Für alle von Sebastian Kaps angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern. Wird die Mindest-Teilnehmerzahl bis ein Monat vor Reisebeginn nicht erreicht, informieren wir Dich spätestens einen Monat vor Reisebeginn in Textform (z.B. per E-Mail) über das Nichtstattfinden der gebuchten Reise. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
  • Bei Absage der Reise aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Kursleiters wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund werden die bereits erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstattet.
  • Falls eine Fotoreise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung des Kurses nahelegen), behördlichen Maßnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von Sebastian Kaps nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist Sebastian Kaps befugt, von der Rückerstattung Deiner Zahlung die von Sebastian Kaps bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. bereits gezahlte Unterkunft, Mietwagen o.Ä.) in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Ersatzteilnehmer & Annulierung der Buchung

  • Du kannst jederzeit vor Beginn der Fotoreise einen Ersatzteilnehmer benennen. Für diese Umbuchung entstehen keine Kosten. Bitte teile uns in diesem Fall Namen und Kontaktdaten des Ersatzteilnehmers per Mail mit.
  • Annullierst Du Deine Fotoreise oder Deinen Fotoworkshop vor Beginn (nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfristen) werden folgende Annullationskosten erhoben: (Abgaben in Prozent)  bis 60 Tage vor der Abreise 50% (Rückvergütung = 50%)                                                                                                                                            60  bis 0 Tage vor der Abreise 100% (Rückvergütung = 0%)
  • Es empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die bei der Annullierung anfallende Kosten deckt.

Bezahlung

  • Mit der Buchung der Fotoreise ist automatisch eine Anzahlung in Höhe von 250,- € zu leisten. Erst mit Abschluss des Kaufes gilt die Buchung als verbindlich.
  • Innerhalb von 14 Tagen nach Kaufdatum ist der gesamte Restbetrag zu überweisen. Erfolgt die Zahlung des gesamten Betrages nicht fristgerecht, wird die Buchung annulliert und der Platz wieder freigegeben. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird die Anzahlung von 250,- € einbehalten.
  • Um vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, musst Du mich (Sebastian Kaps, Gropiusallee 78, 06846 Dessau) innerhalb von 14 Tagen mittels einer eindeutigen Erklärung darüber informieren. In diesem Fall werden die 250,– € Anzahlung zurückerstattet.
  • Buchst Du weniger als 40 Tage vor Beginn der Reise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen

Widerrufsrecht

  • Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
  • Um das Widerrufsrecht auszuüben, musst Du mich (Sebastian Kaps, Gropiusallee 78, 06846 Dessau, 0340 . 619161, fotograf.kaps@gmail.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

  • Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit Dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  • Hast Du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast Du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe

  • Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
  • Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.